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Grundlagen der Förderung

Das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) ist ein Teil der Stiftung Haus Oberschlesien (SHOS). Die institutionelle Förderung nimmt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Innerhalb dessen Förderkonzeption auf der Grundlage von § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, der die Aspekte der Bewahrung und Pflege der Kultur der Deutschen aus den Ostprovinzen des Deutschen Reiches und den ostmitteleuropäischen deutschen Siedlungsgebieten beschreibt, wurde 2016 ein Grundsatzpapier zu „Auftrag und Aufgaben des Oberschlesischen Landesmuseum“ verfasst und beschlossen.

In einem Leitbild hat das OSLM die öffentliche Interaktion beschrieben.

Grundsatzpapier zu Auftrag und Aufgaben des Oberschlesischen Landesmuseum
Leitbild des Oberschlesischen Landesmuseums